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Unfallinstandsetzung

Schadensregulierung infolge eines Unfalls: Was ist zu tun?

Unfälle im Straßenverkehr sind schnell passiert. Wenn der erste Schock einmal überwunden und eventuelle Opfer versorgt sind, geht es an die Schadensregulierung. Viele Unfallbeteiligte sind oft verunsichert, welche Schritte sie zur Schadensregulierung einleiten sollten. Ihre Autolackierung in Kiel stellt Ihnen im Folgenden dar, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug hatten.

Was beinhaltet die Schadensregulierung?

Die Schadensregulierung bezeichnet den gesamten Prozess nach einem Unfall, der durchlaufen wird, bis der Schaden beglichen wird. Dies kann entweder durch Auslösung einer Zahlung oder die Reparatur des Fahrzeugs geschehen. Es gibt hierzu mehrere Versicherungsarten, die einen gewissen Umfang an Schäden begleichen.

Beschädigtes Auto nach einem Unfall
Lumppini – stock.adobe.com

Versicherungen: Wer kommt für den Schaden auf?

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und trägt die Kosten des Unfallgeschädigten, der keine Schuld an dem Vorfall hat. Wenn Sie also zum Beispiel versehentlich Ihrem Vordermann auffahren, begleicht Ihre Haftpflichtversicherung die Schadensansprüche Ihres Gegners.

Die Teilkaskoversicherung bezahlt darüber hinaus auch Schäden am Fahrzeug durch Naturkatastrophen, Diebstahl und Unfällen mit Tieren. Diese Art der Versicherung spielt bei klassischen Unfällen eine untergeordnete Rolle. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers. Mit dieser Variante sind Sie umfassend vor Schäden abgesichert.

Übrigens begleichen die Versicherungen nicht nur die direkten Schäden und die damit verbundene Reparatur des Fahrzeugs, sondern zum Beispiel auch Kosten des Geschädigten für:

  • Verdienstausfall
  • Kosten für einen Leihwagen während der Reparaturdauer (Nutzungsausfall)
  • Kosten für einen Anwalt
  • Kosten für Gutachten
  • Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall

Schadensregulierung: Diese Schritte sind nach einem Unfall wichtig

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, heißt es zunächst einmal: Ruhe bewahren. Wenn nur ein Blechschaden vorliegt, kann dieser immer beglichen werden. Rufen Sie die Polizei hinzu! Dies verhindert zum einen, dass Sie wichtige Details der Unfallaufnahme vergessen und hilft auf der anderen Seite, die Regulierung durch die Versicherung zu vereinfachen. Tauschen Sie am besten schon vor Ort die Daten mit allen Unfallbeteiligten aus. Dazu zählen:

  • Name und Anschrift
  • Versicherungsdaten (Versicherung und Kundennummer)
  • Amtliches Kennzeichen

Melden Sie zu Hause am besten umgehend den Schaden Ihrer Versicherung und setzen Sie sich auch idealerweise mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig ist, schadet es nicht, beide Versicherungen in Kenntnis zu setzen.

Ihr Fahrzeug wird nach dem Unfall in eine Werkstatt gebracht, entweder durch Sie selbst oder durch ein Abschleppunternehmen, wenn das Kfz nicht mehr fahrtauglich ist. Achten Sie unbedingt darauf, dass viele Versicherungspolicen bei Schäden, an denen Sie schuld sind, eine Werkstatt vorgeben können, an die Sie sich wenden müssen.

Lassen Sie bei schweren Schäden unbedingt ein Gutachten anfertigen, wenn der Gegner die Schuld trägt. Dies hilft Ihnen, den Umfang des Schadens genau beziffern zu können. Die Fachwerkstätten können Gutachter meist direkt beauftragen. Bestehen Sie darauf, dass die Werkstatt die Abrechnung direkt mit der Versicherung vornimmt, denn dies spart Ihnen unnötigen Aufwand und Sie können sicher sein, dass Sie nicht auf den Kosten für die Karosserieinstandsetzung in Kiel, Neumünster oder Rendsburg sitzen bleiben. Unsere Kfz-Werkstatt in Kiel hilft Ihnen gerne weiter!

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