Unsere Öffnungszeiten weichen aufgrund der aktuellen Situation ab, wir sind jedoch per E-Mail für Sie erreichbar.
Schreiben Sie uns: info@autolackierung-zech.de

© Kadmy – stock.adobe.com

Verbotene Autofarben und Folierungen in Deutschland ab 2025

Das eigene Auto ist für viele Menschen mehr als nur eine simple Transportmöglichkeit. Ausstattung, Pflege und auch die Optik eines Autos sind Teil des Fahrerlebnisses. Insbesondere für Autofans hat das Aussehen Ihres Fahrzeugs eine hohe Priorität. Neben schöneren Felgen und getönten Fensterscheiben spielen Lackierung und Beklebung der Karosserie hierbei eine große Rolle. 

Die Auswahlmöglichkeiten sind sowohl bei der Lackierung als auch bei der Beklebung beinahe endlos. Allerdings gibt es Varianten, Farben und Lacke, die in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassensind. Welche das sind und worauf Sie bei der Umgestaltung achten sollten, verraten wir Ihnen als Autowerkstatt in Kiel in diesem Blogartikel. 



Rechtsgrundlagen mit Beispielen

Leuchtstoffe/Neon/Fluor 

Es gibt Lackfarben, die ohne Fremdeinwirkung leuchten. Sie besitzen also fluoreszierende Eigenschaften. Diese gelten als lichttechnische Einrichtungen und sind somit laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht zugelassen. 

Spiegelnde Chrom-Flächen mit Blendgefahr

Sowohl Folien als auch Lackierungen, welche stark reflektieren, sind im Straßenverkehr unzulässig, da diese unter „Leuchtstoffe und zurückstrahlende Mittel“ fallen. Diese sind laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verboten. Das bedeutet allerdings nicht, dass keinerlei spiegelnde Folien und Lacke zugelassen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine bestimmte Folierung problemlos anbringen können, lassen Sie sich am besten von unserer Autowerkstatt in Kiel oder in Ihrer Umgebung beraten.

Imitation von Polizei und Rettungsfahrzeugen 

Eigentlich ist es selbstverständlich, dennoch kommt es immer wieder vor. Das Nachahmen und Imitieren von Polizei- oder Rettungsdiensten ist in Deutschland untersagt. Folien, die Ihrem Wagen Ähnlichkeiten mit einem Polizeiwagen verleihen, sind demnach nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Grund dafür ist, dass sowohl Polizeiwagen als auch Rettungsdienste aufgrund der Sonderstellung im Straßenverkehr klar unterscheidbar sein müssen. Auch die Ausstattung mit Blaulicht oder blinkenden Warnleuchten ist untersagt.

Scheibenfolien

Nicht jede Scheibenfolie ist in Deutschland zulässig. An Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben sind vollflächige Tönungensowie Spiegel- und stark reflektierende Folien verboten, da sie die Sicht beeinträchtigen. Erlaubt sind hier nur Folien mit gültiger ABG (Allgemeiner Bauartgenehmigung), also einem Nachweis, dass die Folie geprüft wurde und die gesetzliche Lichtdurchlässigkeit erfüllt. An den hinteren Scheiben besteht mehr Freiheit, dennoch dürfen auch dort nur genehmigte Folien verwendet werden. Ihre Autowerkstatt in Kiel berät Sie gerne zu den zulässigen Varianten.

Lackierung prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre Lackierung schnell und zuverlässig.


Welche Autofarben sind verboten?

Vantablack

Dieser Schwarzton ist als dunkelstes Schwarz der Welt bekannt und absorbiert fast das ganze Licht. Lackierungen in diesem Farbton sind in Deutschland nicht zugelassen, da sie eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Wer auf die Farbe nicht komplett verzichten will, für den kommen eventuell Sitze oder Armaturen infrage.

Musou Black 

Auch Musou Black zählt zu den schwärzesten Farbtönen der Welt und verschluckt nahezu das gesamte einfallende Licht. Dadurch sind Fahrzeugkonturen kaum noch erkennbar, was im Straßenverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Aus diesem Grund ist auch dieser Farbton in Deutschland nicht zugelassen. Wer Musou Black dennoch einsetzen möchte, kann den Farbton höchstens für kleine, rein dekorative Elemente im Innenraum nutzen.


In der Regel erlaubt – mit Augenmaß

Midnight Purple

Midnight Purple gehört zu den sogenannten Effektlacken und verändert je nach Lichteinfall den Farbton zwischen Violett, Blau und Schwarz. Der Lack selbst ist im Straßenverkehr grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen sämtliche Farbtöne klar erkennbar bleiben und die Lackierung darf keine spiegelnden oder stark reflektierenden Eigenschaften besitzen. Wichtig ist außerdem die fachgerechte Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gerne zu den zulässigen Varianten.

Flip-Flop-Lack

Flip-Flop-Lacke verändern ihren Farbton je nach Betrachtungswinkel und erzeugen auffällige Farbwechsel. Solche Effektlackierungen sind in Deutschland zugelassen, solange sie nicht zu stark reflektieren und nicht als leuchtende oder zurückstrahlende Mittel gelten. 

Auf die Frage, was im Rahmen des Möglichen liegt, gibt es keine kurze und einfache Antwort. Grundsätzlich haben Sie bei der Gestaltung der Karosserie viele Möglichkeiten und auch viele Freiheiten. Neben klassischen glänzenden Lackierungen stehen Ihnen zahlreiche Varianten zur Verfügung, darunter matte und satinierte Oberflächen, Interferenzlacke mit Farbwechsel-Effekt, Stealth-PPF für eine matte Schutzbeschichtung sowie dezente Chrom-Akzente zur optischen Veredelung. Wichtig ist, dass Sie sowohl Folierungen als auch Lackierungen stets in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Mehrfarbige Lackierungen sind ebenfalls möglich, kosten jedoch je nach Variation deutlich mehr als klassische Lacke. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und den jeweils zulässigen Optionen, um Bußgelder zu vermeiden.

Lackierung prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre Lackierung schnell und zuverlässig.


FAQ

Zulässige Produkte verfügen über eine offizielle Kennzeichnung oder ein Zertifikat des Herstellers. Bei Folien ist dies meist eine ABG-Nummer, die Sie im Fahrzeug mitführen müssen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage bei Ihrer Werkstatt.

In der Regel nicht. Allerdings kann eine sehr auffällige oder wertsteigernde Gestaltung Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben. Wichtig ist, dass Änderungen korrekt eingetragen sind, damit der Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt.

Qualitativ hochwertige Folien schaden dem Lack nicht – im Gegenteil, sie können ihn sogar schützen. Probleme entstehen meist nur bei billigen Produkten oder unsachgemäßer Montage. Lassen Sie Folierungen daher nach Möglichkeit professionell anbringen.

Hochwertige Lackierungen können viele Jahre überdauern, während Folierungen je nach Qualität und Pflege typischerweise 5 bis 7 Jahre haltbar sind. Faktoren wie Witterung, Klima, häufige Autowäschen oder starke Sonneneinstrahlung verkürzen die Lebensdauer.

Ja. Stealth-PPF und ähnliche Schutzfolien bewahren den Originallack vor Steinschlägen und Kratzern. Sie eignen sich daher auch für Fahrzeuge, die optisch unverändert bleiben sollen.

Ja, das ist möglich, etwa matte Flächen kombiniert mit satinierter Oberfläche oder kleinen Chrom-Details. Technisch spricht nichts dagegen, solange alle Bereiche fachgerecht verarbeitet und eingetragen sind.


Checkliste vor der Folierung / Lackierung

Bevor Sie Ihr Fahrzeug folieren oder lackieren lassen, sollten Sie mehrere rechtliche und technische Punkte prüfen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen kompakt, worauf es ankommt, inklusive offizieller Quellen für eine rechtssichere Entscheidung.

 

Thema

Was ist erlaubt?

Was ist verboten?

Gesetzliche Grundlage

Polizei- oder Rettungsoptik

keine farbliche oder grafische Nähe zu Einsatz­fahrzeugen

Folierungen & Lackierungen, die Polizeiwagen, Feuerwehr oder Rettungs­diensten ähneln

StGB § 132a „Missbrauch von Titeln, Amtsbezeichnungen und Uniformen“

StVZO § 49a – Lichttechnische Einrichtungen

Reflektierende Folien / stark reflektierende Lacke

leicht spiegelnde Effekte mit ABG

hochreflek­tierende Folien, Spiegelfolien, „zurück­strahlende Mittel“

StVZO § 49a – Lichttechnische Einrichtungen

Selbstleuchtende Lacke

keine

fluoreszierende, selbstleuchtende Beschichtungen

StVZO § 49a – Lichttechnische Einrichtungen

Extrem dunkle Farben (z. B. Musou Black, Vantablack)

dunkle Lacke grundsätzlich erlaubt

licht­absorbierende Speziallacke, die Konturen unsichtbar machen

StVZO (allgemeine Vorschriften zur Verkehrssicherheit)

Scheibenfolien

mit gültiger ABG-Nummer an vorderen Scheiben

Spiegelfolien, stark getönte Folien ohne ABG

StVZO § 40 – Scheiben

Eintragungspflicht

alle farblichen Änderungen am Fahrzeug

keine Eintragung bei Lackierung/Folie

Pflicht je nach Änderung: Zulassungs­bescheinigung Teil I

 


Praktische Checkliste vor der Umsetzung

Nutzen Sie diese kompakte Liste, um sicherzugehen, dass Ihre geplante Folierung oder Lackierung erlaubt ist:

1. Rechtliche Prüfung

  • Verstößt die gewünschte Optik gegen das Imitationsverbot (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst)?
  • Handelt es sich um nicht reflektierende, nicht fluoreszierende Materialien?
  • Sind Farbe und Folie verkehrssicher (Fahrzeugkonturen sichtbar, keine Blendwirkung)?
  • Besitzt die Folie eine gültige ABG-Nummer (vor allem für vordere Scheiben)?

2. Technische & gestalterische Faktoren

  • Ist der gewünschte Stil technisch erlaubt?
    • matte Oberflächen
    • satinierte Lackierungen
    • Interferenz- oder Flip-Flop-Lack
    • Stealth-PPF (matte Schutzfolie)
    • kleine, dezente Chrom-Akzente
  • Wurde geprüft, ob Spezialeffekte zu stark reflektieren?
  • Sind alle Bereiche, die verändert werden, professionell umsetzbar?

3. Eintragung & Dokumentation

  • Termin zur Eintragung der Farbe/Folie in die Fahrzeugpapiere geplant
  • ABG-Zertifikat (bei Folien) liegt vor und wird im Fahrzeug mitgeführt
  • Änderungen wurden fotografisch dokumentiert (hilfreich für Versicherung)

Unverbindliche Beratung anfordern

Lassen Sie sich jetzt zu allen erlaubten Lackierungen beraten!