Das eigene Auto ist für viele Menschen mehr als nur eine simple Transportmöglichkeit. Ausstattung, Pflege und auch das Aussehen eines Autos sind Teil des Fahrerlebnisses. Insbesondere das Aussehen des Autos hat für Autofans eine hohe Priorität. Neben schöneren Felgen und getönten Fensterscheiben spielen Lackierung und Beklebung der Karosserie hierbei eine große Rolle.
Die Auswahlmöglichkeiten sind sowohl bei der Lackierung als auch bei der Beklebung beinahe endlos. Allerdings gibt es Varianten, Farben und Lacke, die in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Welche das sind und worauf Sie bei der Umgestaltung achten sollten, verraten wir Ihnen als Autowerkstatt in Kiel in diesem Blogartikel.
Was ist im Straßenverkehr nicht erlaubt?
Imitationen
Eigentlich ist es selbstverständlich, dennoch kommt es immer wieder vor. Das Nachahmen und Imitieren von Polizei- oder Rettungsdiensten ist in Deutschland untersagt. Folien, die Ihren Wagen Ähnlichkeiten zu einem Polizeiwagen verleihen, sind demnach nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Grund dafür ist, dass sowohl Polizeiwagen als auch Rettungsdienste aufgrund der Sonderstellung im Straßenverkehr klar unterscheidbar sein müssen.
Zu viel Reflexionen
Sowohl Folien als auch Lackierungen, welche stark reflektieren, sind im Straßenverkehr unzulässig, da diese unter “Leuchtstoffe und zurückstrahlende Mittel” fallen. Diese sind laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verboten. Das bedeutet allerdings nicht, dass keinerlei spiegelnde Folien und Lacke zugelassen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine bestimmte Folierung problemlos anbringen können, lassen Sie sich am besten von Ihrer Autowerkstatt in Kiel oder in Ihrer Umgebung beraten.
Zu wenig Reflexionen
Das andere Extrem ist das Ausbleiben jeglicher Reflexionen. Keine Sorge, Mattlackierungen und Folien mit Matt-Effekt sind damit nicht gemeint. Viel spezifischer geht es hierbei um die Farbe “Vantablack”. Dieser Schwarzton ist als dunkelstes Schwarz der Welt bekannt und absorbiert fast das ganze Licht. Lackierungen in diesem Farbton sind in Deutschland nicht zugelassen, da sie eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Wer auf die Farbe nicht komplett verzichten will, für den kommen eventuell Sitze oder Armaturen infrage.
Selbstleuchtende Lacke
Es gibt Lackfarben, die ohne Fremdeinwirkung leuchten. Sie besitzen also fluoreszierende Eigenschaften. Diese gelten als lichttechnische Einrichtungen und sind somit ebenfalls laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht zugelassen.
Was ist im Straßenverkehr erlaubt?
Auf die Frage, was im Rahmen des Möglichen liegt, gibt es keine kurze und einfache Antwort. Grundsätzlich haben Sie bei der Gestaltung der Karosserie viele Möglichkeiten und auch viele Freiheiten. Wichtig ist, dass Sie sowohl Folierungen als auch Lackierungen stets in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Bei der Farbauswahl Ihrer Lackierung sind Ihnen, unter der Berücksichtigung der oben genannten Hinweise, keine Grenzen gesetzt. Sowohl glänzende Lackierungen als auch matte sind im deutschen Straßenverkehr zugelassen. Mehrfarbige Lackierungen sind ebenfalls möglich, kosten aber je nach Variation deutlich mehr als klassische Lackierungen. Bei Autofans sind sogenannte Flop-Lackierungen seit einiger Zeit sehr beliebt. Diese haben die Eigenschaft, dass Helligkeit oder Farbton je nach Betrachtungswinkel unterschiedlich sind. Je nach Effekt werden diese Lacke als Interferenzlack oder Metalliclack bezeichnet. Ihre Autolackiererei bei Neumünster berät Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten.